Bei Kontakt mit den Edelmetallen (Katalysatoren) kommt es zur einer chemischen Reaktion, die die Abgase in weniger giftige Gase verwandelt.
Regelung Nr. 103 der Vereinten Nationen: Die Zahl zur Angabe des Genehmi-gungslandes ist von einem Kreis umgeben, in dem sich der Großbuchstabe „E“ befindet, gefolgt von der Zahl 103, die die Konformität des Teils mit der Regelung angibt. Diese Norm ist heute die gebräuchlichste bei allen nach dem 23. Februar 1997 hergestellten Fahrzeugen. Die Angabe zur Regelung Nr. 103 (R 103) muss immer auf dem Katalysatorgehäuse zu finden sein.