*Je nach Fahrzeugalter, Wartung und der Kontrolle der Motorverschmutzung
Regelung Nr. 103 der Vereinten Nationen:Die Zahl zur Angabe des Genehmigungslandes ist von einem Kreis umgeben, in dem sich der Großbuchstabe „E“ befindet, gefolgt von der Zahl 103, die die Konformität des Teils mit der Regelung angibt. Diese Norm ist heute die gebräuchlichste bei allen nach dem 23. Februar 1997 hergestellten Fahrzeugen. Die Angabe zur Regelung Nr. 103 (103R) muss immer auf dem Katalysatorgehäuse zu finden sein.